Ratgeber · Therapie verstehen

Erweiterte Ambulante Physiotherapie: Voraussetzungen, Ablauf und wer sie bezahlt

Eine EAP setzt drei Dinge voraus: eine der anerkannten Diagnosen am Stütz- und Bewegungsapparat, eine Verordnung durch eine dafür berechtigte Ärztin oder einen Arzt und eine zugelassene Einrichtung. Bezahlt wird sie von der gesetzlichen Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder der Heilfürsorge - nicht von der gesetzlichen Krankenkasse.

  • Verfasst von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
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Wer bezahlt die Erweiterte Ambulante Physiotherapie?

Die EAP zahlen in aller Regel die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, die private Krankenversicherung, die Beihilfe sowie die Heilfürsorge von Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie im Regelfall nicht. Wer mit einem gewöhnlichen Rezept in eine EAP-Einrichtung geht, wird deshalb abgewiesen.

Der Grund liegt in der Systematik. Die EAP ist kein einzelnes Heilmittel, sondern eine Komplexleistung aus drei Bausteinen. Der Heilmittelkatalog der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kennt nur die Einzelleistungen: Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät. Auch das Praxiswissen Heilmittel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Ausgabe 2026, führt als Heilmittelbereiche allein Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Ernährungstherapie auf. Die EAP steht dort nicht.

KostenträgerWann er zahltWas vorher geklärt wird
Gesetzliche UnfallversicherungArbeits-, Wege- oder Schulunfall, BerufskrankheitKostenzusage des UV-Trägers vor Beginn
Private Krankenversicherungnach Tarif, bei anerkannter IndikationLeistungszusage des Versicherers
Beihilfe§ 23 BBhV mit Anlage 9, Abschnitt 2zugelassene Einrichtung, Verordnung, Tagesdokumentation
Heilfürsorge Bundeswehr, Feuerwehr, Polizeinach den Vorschriften des DienstherrnKostenübernahme über die Dienststelle

Zwei Regelwerke bestimmen die Praxis. Für den Unfallbereich gilt die Handlungsanleitung „Heilmittel und Rehabilitationsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ausgabe Januar 2026. Für Beihilfeberechtigte gilt § 23 der Bundesbeihilfeverordnung in Verbindung mit Abschnitt 2 der Anlage 9; das Bundesverwaltungsamt fasst die Anforderungen in seinem Merkblatt mit Stand Januar 2026 zusammen. Beide Werke beschreiben dieselbe Leistung, stellen aber unterschiedliche Bedingungen an Verordnung und Nachweis.

Einzelne gesetzliche Kassen bieten über eigene Verträge Ausnahmen an. Das ist kein Anspruch, sondern ein Einzelfall, den Sie vor dem ersten Termin bei Ihrer Kasse erfragen müssen. Verlassen Sie sich nicht auf die Auskunft einer Praxis, sondern auf eine schriftliche Zusage Ihres Kostenträgers.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine EAP-Physiotherapie?

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: eine Diagnose aus dem anerkannten Indikationskatalog, eine Verordnung durch eine dafür berechtigte Ärztin oder einen berechtigten Arzt und eine Einrichtung, die von den gesetzlichen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur ambulanten Rehabilitation oder zur EAP zugelassen ist. Fehlt eine dieser drei, zahlt kein Kostenträger.

Die dritte Bedingung wird am häufigsten übersehen. Eine gewöhnliche physiotherapeutische Praxis darf keine EAP abrechnen, auch wenn sie fachlich dazu in der Lage wäre. Über die Beteiligung entscheidet im Unfallbereich der zuständige Landesverband der DGUV, und zwar auf Antrag und nach Besichtigung. Die Anforderungen in der Fassung vom 1. Januar 2026 sind hoch: ein therapeutisches Behandlungsteam aus mindestens fünf Vollzeitäquivalenten, eine Gesamtfläche von mindestens 300 Quadratmetern, davon mindestens 80 Quadratmeter reine Trainingsfläche, ein isokinetisches System oder vergleichbare Analysegeräte für Kraft und Leistung, dazu ein Defibrillator und barrierefreier Zugang nach DIN 18040 Teil 1.

Hinzu kommt eine vertraglich geregelte ärztliche Kooperation. Die DGUV verlangt dafür eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt, eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie beziehungsweise Orthopädie mit Erfahrung in EAP und physikalischer Therapie, oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Diese Ärztin oder dieser Arzt wirkt an den Therapieplänen mit und ist kurzfristig erreichbar.

Für Beihilfeberechtigte kommt eine Nachweispflicht dazu, die im Alltag oft vergessen wird: Sie bestätigen die erbrachten Leistungen selbst auf der Tagesdokumentation, jeweils mit Tagesdatum. Nach Abschluss der EAP legen Sie der Beihilfestelle die Therapiedokumentation zusammen mit der Rechnung vor. Ohne diese Unterschriften wird es bei der Erstattung eng.

Wer darf eine EAP verordnen und wie schnell muss sie beginnen?

Im Unfallbereich verordnen nach der DGUV-Handlungsanleitung die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt sowie Handchirurginnen und Handchirurgen nach § 37 Absatz 3 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger. Andere Ärztinnen und Ärzte, etwa die behandelnde Praxis bei einer Berufskrankheit, brauchen die vorherige Zustimmung des Unfallversicherungsträgers. Die Hausarztpraxis allein genügt nicht.

Für die Beihilfe nennt das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts vier Arztgruppen: Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie, Neurologie oder Chirurgie, Ärztinnen und Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit der Zusatzbezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“. Wer seine Verordnung von einer anderen Praxis erhält, riskiert die Ablehnung der Erstattung.

Die Fristen sind kürzer als bei einer normalen Verordnung. Ein Physiotherapie-Rezept zulasten der gesetzlichen Kasse muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden. Bei der EAP verlangt die DGUV-Handlungsanleitung, dass die Therapie spätestens eine Woche nach dem Ausstellungsdatum beginnt, sobald die versicherte Person belastbar ist. Die verordnende Praxis kann davon abweichend einen späteren Beginn vorgeben, muss das aber auf der Verordnung vermerken. Die Verordnung selbst soll spätestens eine Woche vor dem geplanten Behandlungsbeginn in der Einrichtung sein, damit das Heilverfahren nicht unterbrochen wird.

Für die Verlängerung gilt eine klare Regel, die das Beihilfe-Merkblatt ausdrücklich betont: Nötig ist eine erneute ärztliche Verordnung. Eine Bescheinigung der Therapieeinrichtung oder eines dort beschäftigten Arztes reicht dafür nicht aus.

Bei welchen Diagnosen kommt eine EAP infrage?

Die EAP zielt auf schwere Schädigungen am Stütz- und Bewegungsapparat, bei denen einzelne Heilmittelverordnungen das mögliche Ergebnis nicht oder nur verzögert erreichen. Die Bundesbeihilfeverordnung führt in Anlage 9 einen abschließenden Katalog. Er umfasst im Kern fünf Gruppen:

  • frischer Bandscheibenvorfall, auch nach der Operation, sowie Protrusionen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik
  • nachgewiesene Spondylolysen und Spondylolisthesen sowie instabile Wirbelsäulenverletzungen mit muskulärem Defizit und Fehlstatik
  • posttraumatische Osteosynthesen und Osteotomien der großen Röhrenknochen
  • Schulter-, Knie- und Hüftendoprothesen mit Bewegungseinschränkung oder muskulärem Defizit
  • Kniebandrupturen, ausgenommen das isolierte Innenband
  • Schultergelenkläsionen, etwa nach Rotatorenmanschettenruptur, bei schwerer Schultersteife oder Impingement-Syndrom
  • Achillessehnenruptur und Achillessehnenabriss
  • Knorpelschaden am Kniegelenk nach Knorpelzelltransplantation sowie Amputationen

Die gesetzliche Unfallversicherung formuliert offener, weil sie an der Unfallfolge ansetzt. Die DGUV-Handlungsanleitung nennt als Beispiele Bewegungseinschränkungen nach Gelenkverletzungen und wiederherstellenden Operationen, komplexe Verletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit, etwa nach Weichteilschaden oder schwerer Handverletzung, sowie objektiv nachweisbare Muskelschwächen und Muskelfunktionsstörungen nach Verletzung oder Operation. Entscheidend ist dort nicht die Diagnose auf dem Papier, sondern die Frage, ob mit einzelnen Verordnungen dasselbe Ergebnis erreichbar wäre.

Wie läuft ein EAP-Behandlungstag ab?

Ein EAP-Tag soll 120 Minuten nicht unterschreiten und besteht immer aus drei Bausteinen: Physiotherapie, physikalischer Therapie und medizinischer Trainingstherapie. Die DGUV-Handlungsanleitung nennt als orientierende Richtwerte 30 Minuten Physiotherapie, 30 Minuten physikalische Therapie oder fakultative Maßnahmen und 60 Minuten Trainingstherapie. Der Therapieplan wird befundbezogen angepasst.

Der Tag ist damit kein Termin, sondern ein Block. Zur physikalischen Therapie zählen Elektrotherapie, Hydro- und Thermotherapie sowie Mechanotherapie mit Manueller Lymphdrainage und Massage. Ergotherapie kann ergänzend dazukommen, braucht aber eine eigene Verordnung. Im Bedarfsfall ergänzen Hilfsmittelberatung, Patientenschulung, Ernährungs- und Diätberatung sowie psychologische Betreuung das Programm.

Verordnet wird für zwei, vier oder sechs Wochen. Die Therapie findet grundsätzlich an fünf Tagen pro Woche statt; eine geringere Frequenz ist möglich, muss aber auf der Verordnung vermerkt sein und darf drei Tage nicht unterschreiten. Die Einrichtung holt die Kostenzusage beim Unfallversicherungsträger ein, bevor die EAP beginnt; dieser bestätigt oder widerspricht innerhalb von drei Arbeitstagen. Folgeverordnungen bis zur sechsten Behandlungswoche brauchen keine weitere Zusage. Soll die EAP darüber hinaus laufen, sind eine ärztliche Begründung und eine erneute Kostenzusage nötig.

Für Beihilfeberechtigte gilt ein Höchstbetrag: 115,30 Euro je Behandlungstag bei einer Mindestbehandlungsdauer von 120 Minuten, Stand Januar 2026. Mit diesem Betrag sind zusätzlich erbrachte Leistungen wie Lymphdrainage, Massage, Bindegewebsmassage, Isokinetik oder Unterwassermassage bereits abgegolten. Zu Beginn, im Verlauf und zum Abschluss erhebt die Einrichtung einen Befund und dokumentiert ihn.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und EAP?

Die EAP ist Heilbehandlung, die ambulante Rehabilitation ist ein Reha-Verfahren. Die EAP wird ärztlich verordnet und arbeitet konzentriert an einer geschädigten Körperregion. Die ambulante Reha bewilligt die Krankenkasse; sie ist breiter angelegt und nimmt Beruf, Alltag und Teilhabe mit in den Blick.

Der rechtliche Unterschied steht in § 40 SGB V. Dort bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer und Durchführung der Leistung; ambulante Reha soll für längstens 20 Behandlungstage erbracht werden, eine Verlängerung nur, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die EAP dagegen wird nicht beantragt, sondern verordnet, und der Zeitraum steht mit zwei, vier oder sechs Wochen von vornherein fest.

Praktisch heißt das: Nach einer Kreuzbandoperation mit muskulärem Defizit ist die EAP der schnellere und dichtere Weg zurück in die Belastung. Geht es um eine chronische Erkrankung mit Auswirkungen auf Arbeitsfähigkeit, Ernährung und Psyche, ist die ambulante Reha das passendere Verfahren. Wer beides erwägt, klärt die Frage mit der verordnenden Praxis, bevor ein Antrag oder eine Verordnung geschrieben wird.

Was das für Sie in Halle bedeutet

Die FPZ-Rückentherapie Halle darf im Rahmen ihrer Zulassung Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Versicherte bei Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei mit einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie versorgen. Eine EAP der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall ist im Einzelfall möglich. Gesetzlich Versicherte ohne einen dieser Kostenträger fallen nicht darunter.

Im Haus arbeitet Christian Hellmann als Kooperationsarzt, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Das ist genau eine der vier Arztgruppen, die das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts als verordnungsberechtigt aufzählt, und zugleich eine der Facharztrichtungen, die die DGUV für die ärztliche Kooperation einer EAP-Einrichtung akzeptiert. Für die Betreuung gilt bei uns ein fester Schlüssel: Eine Therapeutin oder ein Therapeut betreut höchstens drei Patienten gleichzeitig. Über 20 Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten hier, seit über 15 Jahren in Halle.

Der nächste Schritt ist ein Anruf, kein Termin. Klären Sie zuerst zwei Punkte mit uns: die Diagnose und den Kostenträger. Erst wenn beides passt, ergibt eine Terminvereinbarung Sinn. Sie erreichen uns unter 0345 29 89 633 oder unter halle@fpz-rueckentherapie.de. Wir sind Montag - Freitag von 07:00 - 21:00 Uhr in der Leipziger Straße 90-92 im Ritterhaus erreichbar, 3. Etage, Aufzug TH3, ausschließlich nach Terminabsprache. Was die EAP bei uns umfasst, steht auf der Seite zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie; die einzelnen Bausteine finden Sie unter Physiotherapie und Medizinische Trainingstherapie.

Häufige Fragen dazu

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine EAP?

Im Regelfall nicht. Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie ist kein Heilmittel des Heilmittelkatalogs, sondern eine Komplexleistung aus drei Bausteinen. Kostenträger sind die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, die private Krankenversicherung, die Beihilfe und die Heilfürsorge von Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei. Einzelne Kassenverträge sind ein Einzelfall.

Wer darf eine EAP verordnen?

Nach der DGUV-Handlungsanleitung, Ausgabe Januar 2026, verordnen im Unfallbereich Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sowie Handchirurgen nach § 37 Absatz 3 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger. Für die Beihilfe verordnen Krankenhausärzte, Fachärzte für Orthopädie, Neurologie oder Chirurgie sowie Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Wie lange dauert eine EAP und wie oft findet sie statt?

Verordnet wird für zwei, vier oder sechs Wochen. Die Therapie findet nach der DGUV-Handlungsanleitung grundsätzlich an fünf Tagen pro Woche statt, mindestens jedoch an drei. Ein Behandlungstag soll 120 Minuten nicht unterschreiten. Eine Fortsetzung über die sechste Woche hinaus braucht eine ärztliche Begründung.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und EAP?

Die EAP wird ärztlich verordnet und arbeitet an einer geschädigten Körperregion. Die ambulante Rehabilitation bewilligt die Krankenkasse nach § 40 SGB V; sie soll längstens 20 Behandlungstage dauern und deckt mit einem breiteren Team auch Beruf, Alltag und Teilhabe ab.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung und keine individuelle Befunderhebung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im Gespräch und auf Grundlage Ihrer Verordnung.

Verfasst von Redaktion FPZ Rückentherapie Halle, Therapeutisches Team. Zuletzt geprüft am 28. August 2026.

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